1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen, Beihefter oder Beilagen eines
Werbungs-treibenden oder sonstigen Inserenten.
2. Kann ein Anzeigenauftrag aus Umständen, die der Herausgeber
nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, so steht
der Herausgeber unbeschadet weiterer Rechte ein Erstattungs-anspruch
in Höhe des Unterschieds zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
zu. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich der Herausgeber beruht.
3. Bei Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeterzeilen
entsprechend dem Preis in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
4. Für die Aufnahme von Anzeigen, Beilagen oder Beiheftern
an bestimmten Plätzen der Zeitschrift besteht kein Anspruch,
es sei denn, der Auftraggeber hat seinen Auftrag ausdrück-lich
davon abhängig gemacht.
5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder unvollstän-digem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
6. Anzeigen, die durch ihre Gestaltung nicht als solche zu
erkennen sind, werden von dem Herausgeber mit dem Wort »Anzeige«
deutlich gekennzeichnet.
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7. Der Herausgeber haftet auf Schadensersatz für eigenes
Verschulden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, das
seiner gesetzlichen Vertreter sowie für Verschulden seiner
Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber trägt allein
die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
des Anzeigentextes/Bildmotivs. Er stellt den Herausgeber von
allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang
geltend gemacht werden.
8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-sätzen
des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz,
behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten
verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Herausgeber unzumutbar ist.
9. Beilagen-/Beihefter-Aufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Werbemittel-musters bindend. Der Herausgeber
nimmt keine Beilagen oder Beihefter an, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, sie seien Bestandteil
der Zeitung.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes
und einwandfreier Druck-unterlagen oder der Beilage/Beihefter
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber
unverzüglich Ersatz zu leisten. Bei telefonisch aufgegebenen
Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen
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sowie bei Fehlern, die auf undeutliche Niederschrift zurückzuführen
sind, haftet der Verlag nicht für die richtige Wiedergabe.
Werden etwaige Mängel erst beim Druckvorgang deutlich,
so stehen dem Auftraggeber bei fehlerhaftem oder ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche zu.
11. Rechnungen einschließlich 16 Prozent Mehrwertsteuer
sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen
sowie Änderungen, die der Auftraggeber wünscht oder
zu vertreten hat, sind von ihm zu bezahlen.
13. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigender Mangel, wenn sie bei einer geplanten Auflage
von 4.000 Exemplaren 20 Prozent überschreitet. Darüber
hinaus sind Preisminderungsansprüche ausge-schlossen,
wenn der Herausgeber den Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag hätte zurücktreten
können.
14. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurück-gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, falls nichts
anderes vereinbart wurde.
15. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Herausgeber rechtsver-bindlich.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München
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