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1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beihefter oder Beilagen eines Werbungs-treibenden oder sonstigen Inserenten.
2. Kann ein Anzeigenauftrag aus Umständen, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, so steht der Herausgeber unbeschadet weiterer Rechte ein Erstattungs-anspruch in Höhe des Unterschieds zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Herausgeber beruht.
3. Bei Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeterzeilen entsprechend dem Preis in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
4. Für die Aufnahme von Anzeigen, Beilagen oder Beiheftern an bestimmten Plätzen der Zeitschrift besteht kein Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat seinen Auftrag ausdrück-lich davon abhängig gemacht.
5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollstän-digem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
6. Anzeigen, die durch ihre Gestaltung nicht als solche zu erkennen sind, werden von dem Herausgeber mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet.
7. Der Herausgeber haftet auf Schadensersatz für eigenes Verschulden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, das seiner gesetzlichen Vertreter sowie für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigentextes/Bildmotivs. Er stellt den Herausgeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.
8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-sätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist.
9. Beilagen-/Beihefter-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Werbemittel-musters bindend. Der Herausgeber nimmt keine Beilagen oder Beihefter an, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, sie seien Bestandteil der Zeitung.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck-unterlagen oder der Beilage/Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber unverzüglich Ersatz zu leisten. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen
sowie bei Fehlern, die auf undeutliche Niederschrift zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht für die richtige Wiedergabe. Werden etwaige Mängel erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Auftraggeber bei fehlerhaftem oder ungenügendem Abdruck keine Ansprüche zu.
11. Rechnungen einschließlich 16 Prozent Mehrwertsteuer sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie Änderungen, die der Auftraggeber wünscht oder zu vertreten hat, sind von ihm zu bezahlen.
13. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer geplanten Auflage von 4.000 Exemplaren 20 Prozent überschreitet. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausge-schlossen, wenn der Herausgeber den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag hätte zurücktreten können.
14. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, falls nichts anderes vereinbart wurde.
15. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Herausgeber rechtsver-bindlich.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München



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