Es waren eher
Negativbeispiele zu beobachten: In England kam es vielerorts zu
deutlichen Gebührenerhöhungen bei gleichzeitiger Verschlechterung
der Versorgungsleistungen. Aufgrund der bereits thematisierten,
hohen Fixkosten für das Leitungsnetz bleibt ohnehin fraglich,
ob Gebühren grundsätzlich in wahrnehmbaren Größenordnungen
und ohne Vernachlässigung bestehender Strukturen reduziert
werden können.
Doppeltes
Risiko
Umweltschutzverbände
äußern die Besorgnis, dass Privatunternehmen aufgrund
zeitlich begrenzter Konzessionsverträge dazu verleitet werden
könnten, einen Verschleiß der Leitungsnetze in Kauf zu
nehmen oder Sparmaßnahmen beim Umweltschutz anzusetzen um
zunächst Gewinne zu maximieren. Dies würde in der Folge
sicherlich die Trinkwasserqualität verschlechtern und zu ansteigenden
Wasserverlusten im Leitungsnetz führen.
Insofern stellen
solche Verträge in zweifacher Hinsicht ein nicht zu unterschätzendes
Risiko für die Gemeinden dar. Sollte ein privates Versorgungsunternehmen
Konkurs anmelden, müsste die Kommune zwangsläufig einspringen
und unter hohem Kostenaufwand die Versorgung wieder gewährleisten.
Weniger rentable oder gar defizitäre Anlagen würden ohnehin
in kommunaler Verwaltung bleiben, da Privatunternehmen nur an lukrativen
Betriebe interessiert sind.
Überwachung
tut Not
Im Zuge einer
Liberalisierung der Wasserwirtschaft wäre es unumgänglich,
Regulierungsmaßnahmen zu treffen, also entsprechende Einrichtungen
und Kontrollbehörden auszubauen oder zu schaffen. Nach einer
generellen Öffnung der Wasserversorgung für den Wettbewerb
wäre es nicht auszuschließen, dass sich manche Firmen
durch das Vermischen unterschiedlicher Trinkwässer langsam
an Grenzwerte bezüglich der Wasserqualität herantasten
oder lukrative und hochwertige Quellen über Fernleitungssysteme
ausbeuten.
Die Kosten für
ausreichende Überwachungsmaßnahmen könnten die Effizienzgewinne
einer von privater Hand geführten Wasserwirtschaft durchaus
übersteigen. Ein hohes Maß an Kontrollbürokratie
wiederum stünde im Widerspruch zum allgemeinen Ziel der Verwaltungsvereinfachung.
|
Gebührensenkungen sind auch
nach Privatisierungen nicht in Sicht - müssen die Kunden
in die Röhre schauen?
|
Teil
V: Der Vorsitzende des Vorstandes der RWE Umwelt AG, Bernard M.
Kemper, ist der Auffassung, dass seitens der kommunalen Versorger
versucht wird, "ein operatives Gegengewicht zu den privaten
Unternehmen zu schaffen", um die rentablen Wasserversorgungs-
und Abwasserentsorgungsbetriebe nicht abgeben zu müssen. Tatsächlich
sind diese Bereiche für viele Städte und Kommunen ein
lukratives Geschäft. >>
|